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Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1.  Präambel
    1. evpass AG (nachfolgend "EVPASS") stellt ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Benutzer(n)") Ladestationen (nachfolgend "Terminal(s)") für elektrische oder wiederaufladbare Hybridfahrzeuge (nachfolgend "Fahrzeug(e)") zur Verfügung und/oder gewährt den Benutzern Zugang zu den Terminals.
    2. EVPASS bietet dem Benutzer die Möglichkeit, die Terminals zu nutzen, sofern dieser über ein gültiges EVPASS-Abonnement verfügt.
    3. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend "AVBs") betreffen das EVPASS-Abonnement und den Ladedienst für die Fahrzeuge.

  2.  Allgemeines
    1. EVPASS hat in der ganzen Schweiz und in einigen Grenzgebieten Terminals installiert und wird solche auch weiterhin installieren. Der Benutzer kann mittels verschiedener Zahlungsmöglichkeiten, die auf seinem EVPASS-Konto verfügbar sind, sein Fahrzeug mit den Terminals verbinden.
    2. Der Benutzer kann zudem auch Ladelösungen von Drittanbietern nutzen, zu denen EVPASS über sein Abonnement Zugang gewährt.
    3. Mit dem Abschluss eines EVPASS-Abonnements erklärt sich der Benutzer mit diesen AVBs einverstanden, die das Vertragsverhältnis zwischen ihm und EVPASS regeln.
    4. Der Benutzer haftet insbesondere für die Nutzung der Terminals nach Massgabe des Gesetzes, dieser AVBs und aller anderen anwendbaren Bestimmungen sowie für die Bezahlung der beanspruchten Dienstleistungen und Leistungen.
    5. Der Abschluss eines Abonnements für den Ladedienst steht sowohl juristischen als auch natürlichen Personen offen, vorbehaltlich der Annahme dieser AVBs und der Zurverfügungstellung der für den Abschluss erforderlichen Informationen.
    6. Im Rahmen des Ladedienstes kann der Benutzer sein Fahrzeug an einem Terminal oder auf einem mit einem Terminal ausgestatteten Parkplatz aufladen. Der Benutzer nutzt den Ladedienst mittels Zugriffes über die von EVPASS bereitgestellten Zugangslösungen.
       
  3.  Definitionen
    1. App: Die offizielle EVPASS-Mobilanwendung kann für die Überprüfung und Verwaltung des Benutzerkontos sowie für die Aktivierung der Terminals verwendet werden. Wie bei der EVPASS-Karte ermöglicht sie die Nutzung der Terminals im EVPASS-Netzwerk.
    2. Badge: Die generelle Bezeichnung für eine Karte, einen Badge oder eine andere Vorrichtung, die mit einem RFID-Chip ausgestattet ist, der mit EVPASS-Terminals kompatibel ist.
    3. Terminal: Ein Terminal kann entweder ein EVPASS-Terminal oder ein öffentliches terminal sein. Das EVPASS-Terminal ist in der Regel nur für EVPASS-Mitglieder zugänglich, es sei denn, sie verfüge über die Zahlungsoption "kontaktlos". In diesem Fall ist das EVPASS-Terminal ebenfalls öffentlich und kann von jedem Benutzer mit oder ohne EVPASS-Abonnement genutzt werden.
    4. EVPASS-Karte: Die EVPASS-Karte ist mit einem EVPASS-Abonnement verknüpft. Sie ermöglicht die Nutzung der Terminals im EVPASS-Netzwerk.
    5. Betreiber: Der Betreiber ist die Stelle (öffentlicher Dienst, Unternehmen oder Privatperson), die ein Netzwerk von Terminals betreibt. Mehrere verschiedene Betreiber sind Teil des Netzwerks von EVPASS-Terminals. Verschiedene Betreiber können dem Benutzer mit einem EVPASS-Konto über eine Roaming-Vereinbarung einen Ladedienst anbieten. EVPASS ist der Betreiber für einige, aber nicht für alle Terminals.
    6. Roaming: Der Ladedienst und alle damit verbundenen Zusatzdienste, die von Drittanbietern betrieben werden (d.h. ausser EVPASS und Green Motion SA) und einem Benutzer über ein EVPASS-Abonnement zur Verfügung gestellt werden.
    7. Fahrzeug: Alle wiederaufladbaren Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zum Aufladen und zum Parkieren auf dem zur Ladesäule gehörenden Platz zugelassen sind.
       
  4.  EVPASS-Konto
    1. Mit dem Abschluss eines EVPASS-Abonnements muss der Benutzer ein Konto auf der Webseite www.evpass.ch einrichten, bevor er die von EVPASS angebotenen Dienste nutzen kann.
    2. Die Informationen, die EVPASS für die Erstellung des Benutzerkontos zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den vorliegenden AVBs.
    3. Der Benutzer erklärt, dass alle zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Informationen und Dokumente korrekt sind und verpflichtet sich, EVPASS im Falle einer Änderung unverzüglich zu informieren und diese Informationen direkt auf seinem EVPASS-Konto zu aktualisieren.
      Die Bereitstellung falscher oder unzureichender Informationen kann zu einer automatischen Kündigung des Abonnements und einer Unterbrechung der EVPASS-Dienste führen.
    4. Der Zugriff auf das auf der EVPASS-Webseite eingerichtete Benutzerkonto ermöglicht es, Rechnungen einzusehen oder die Verbrauchshistorie einzusehen (z.B. Ort, Dauer, Kosten jedes Ladevorgangs).
    5. Der Benutzer ist für die Aufbewahrung der ihm zugewiesenen Passwörter und Login-Daten verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, alle notwendigen Vorsichts- und Sicherheitsmassnahmen zum Schutz seiner Informationen zu ergreifen. Bei Verlust oder Diebstahl seines Passworts und/oder seiner Login-Daten oder wenn er von der Verwendung seines Passworts und/oder seiner Login-Daten durch einen unbefugten Dritten Kenntnis erlangt, muss sich der Benutzer unverzüglich an EVPASS wenden.
    6. EVPASS behält sich das Recht vor, den Zugang zu den EVPASS-Diensten im Falle einer betrügerischen Nutzung des Benutzerzugangs unverzüglich und ohne Vorankündigung zu unterbrechen. EVPASS wird den Benutzer unverzüglich über eine solche Unterbrechung informieren, über einen vom Benutzer zur Verfügung gestellten Kommunikationskanal.
       
  5.  Badge und App
    1. Jeder Badge hat einen Chip und eine Antenne, deren einwandfreie Funktion von grundlegenden Vorsichtsmassnahmen abhängt. Der Benutzer ist für die Verwendung jedes ausgegebenen Badges allein verantwortlich und verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gebrachten Betriebsanleitungen zu beachten, insbesondere den Badge keinen Verdrehungen, Biegungen, Schnitten, hohen oder niedrigen Temperaturen, elektromagnetischen Einflüssen, hoher Luftfeuchtigkeit und jeder anderen Behandlung, die für das einwandfreie Funktionieren des Badges offensichtlich ungeeignet ist, auszusetzen.
    2. Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen kann zu einem eingeschränkten oder unmöglichen Zugang zu EVPASS-Diensten führen.
    3.  Verlust, Diebstahl oder Defekt von Badge(s):
      1. Bei Verlust oder Diebstahl von Badge(s) hat der Benutzer diesen unverzüglich über sein Konto auf der Webseite www.evpass.ch zu deaktivieren. Ist dies nicht möglich, muss der Benutzer unverzüglich EVPASS kontaktieren. Der Benutzer kann dann die Ausstellung von Ersatz-Badges beantragen, die zu den geltenden Tarifen ausgestellt und in Rechnung gestellt werden.
      2. Mangels Anzeige im Sinne von Ziffer 5.3.1 lehnt EVPASS jede Haftung für den Fall ab, dass ein verlorener oder gestohlener Badge durch einen Dritten missbraucht wird. Der Benutzer bleibt in vollem Umfang für die Nutzung seines Badges, seines Kontos, seiner Login-Daten usw. verantwortlich. Der Benutzer bleibt auch in vollem Umfang für die Zahlung der EVPASS geschuldeten Beträge für die Nutzung jedes ihm zugewiesenen Badges verantwortlich.
      3. Im Falle eines Badge-Defekts hat der Benutzer EVPASS unverzüglich zu informieren und den defekten Badge an EVPASS an die in Artikel 17 genannte Adresse zurückzusenden. Ist die Störung nicht auf den Benutzer zurückzuführen, wird der defekte Badge kostenlos ersetzt. EVPASS wird den Badge nach Erhalt der Anzeige über Verlust, Diebstahl oder Defekt des Badges deaktivieren.
      4. EVPASS kann die Initiative zur Deaktivierung oder Ersetzung des Badges ergreifen, wenn das Abonnement des Benutzers aus irgendeinem Grund gekündigt wird, insbesondere wegen Betrugs, Änderung oder Fälschung des Badges, sowie im Falle der Inkompatibilität mit den von EVPASS vorgenommenen Änderungen der Ladedienste und/oder der Terminals. EVPASS wird den Benutzer in jedem Fall informiert halten sowie, falls nötig und je nach den Umständen, einen neuen Badge zur Verfügung stellen.
      5. Alternativ zum Badge kann der Benutzer die App auf sein Smartphone herunterladen. Die App kann kostenlos heruntergeladen werden. Mehrere Mobile-Geräte können mit demselben EVPASS-Konto verbunden werden.
      6. Die Ziffern 5.3.1 bis 5.3.4 gelten sinngemäss für die App.
         
  6.  Laden des Fahrzeugs
    1. Der Benutzer verpflichtet sich, die von EVPASS angebotenen Dienste in Übereinstimmung mit allen geltenden Sicherheitsbestimmungen zu nutzen. Bei einer Nutzung, die nicht den geltenden Bestimmungen entspricht, schliesst EVPASS jegliche Haftung für Schäden aus.
    2. Die Nutzung der kostenpflichtigen Dienste ist abhängig vom Abschluss und der Aktivierung eines EVPASS-Abonnements.
    3. Um ein Terminal nutzen zu können, muss es über den Badge oder die App aktiviert werden.
    4. Vor jeder Nutzung muss der Benutzer sicherstellen, dass ein mit dem Terminal kompatibles Ladekabel vorhanden ist, das den Anschluss seines Fahrzeugs ermöglicht. EVPASS garantiert nicht, dass ein Kabel an allen Terminals verfügbar ist und übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die sich aus einer solchen Nichtverfügbarkeit ergeben können.
    5. Der Benutzer verpflichtet sich, die Ladesteckdose zu verwenden, die seinen Bedürfnissen und den technischen Eigenschaften seines Fahrzeugs entspricht. EVPASS haftet nicht für Schäden, die durch eine unsachgemässe Nutzung der dem Benutzer zur Verfügung stehenden Ladekapazitäten entstehen können.
    6. Um sein Fahrzeug aufzuladen, muss der Benutzer seinen Badge über den Terminal-Leser halten, um den Zugang zur Steckdose zu entsperren und den Anschluss des Fahrzeugs zu ermöglichen. Der Benutzer muss dann das Ladekabel an die Steckdose des Terminals sowie an sein Fahrzeug anschliessen.
    7. Am Ende der Nutzung muss der Benutzer das Terminal freigeben, indem er seinen Badge auf den Terminal-Leser legt und das Kabel von der Terminal-Steckdose trennt. Das Ausstecken des Kabels aus der Steckdose löst die Öffnung der Terminalabdeckung aus, sodass der Benutzer das Kabel wieder in das Terminal legen kann, sofern das Kabel vom Betreiber bereitgestellt wurde. Der Benutzer muss dann die Terminalabdeckung schliessen. Der Benutzer wird hiermit darauf hingewiesen, dass erst die vollständige Schliessung der Terminalabdeckung die Abrechnung des Ladedienstes unterbricht.
    8. Für den Fall, dass das Terminal nicht ordnungsgemäss freigegeben werden kann, hat der Benutzer EVPASS und/oder den Betreiber unverzüglich über die auf der Ladestation angegebenen Kontaktinformationen oder telefonisch unter der in Artikel 17 genannten Nummer zu informieren.
    9. Es ist nicht möglich, gleichzeitig mehrere Ladevorgänge mit demselben Abonnement auszulösen.
    10. Der Benutzer verpflichtet sich, das Ladesystem und die Terminals nicht missbräuchlich und/oder unangemessen mit den von EVPASS angebotenen Diensten zu nutzen. EVPASS behält sich das Recht vor, den Zugang zu den EVPASS-Diensten unverzüglich und ohne Vorankündigung zu unterbrechen, wenn sie offensichtlich missbraucht und/oder unsachgemäss mit den von EVPASS angebotenen Diensten genutzt werden.
       
  7.  Zuordnung der Lade-Parkplätze
    1. Parkplätze bei Terminals, die für die Ladedienste bestimmt sind, dürfen nur zum Laden von Fahrzeugen genutzt werden. Der Benutzer darf daher nicht auf diesen Flächen parken, wenn kein Ladevorgang läuft. Der Benutzer hat dafür zu sorgen, dass der Parkplatz innerhalb einer halben Stunde (30 Minuten) nach Beendigung des Ladevorgangs für den Ladedienst wieder freigegeben wird.
    2. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die EVPASS durch einen Verstoss gegen Ziffer 7.1. entstehen, insbesondere für Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs oder für entgangenen Gewinn.
    3. Verstösst der Benutzer gegen die Verpflichtungen aus Artikel 7.1, behält sich EVPASS das Recht vor, vom Benutzer eine Strafzahlung in Höhe von CHF 1'000.- pro Verstoss zu verlangen. Die Zahlung dieser Strafen entbindet den Benutzer nicht von der Erfüllung der in Artikel 7.1 genannten Verpflichtungen. EVPASS behält sich das Recht vor, zusätzlichen Schadenersatz geltend zu machen und die sofortige Einstellung der Verletzung von Artikel 7.1 zu verlangen.
       
  8.  Benutzersicherheit
    1. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, dass sich das Zubehör vor der Nutzung der von EVPASS zur Verfügung gestellten Terminals in gutem Zustand befindet.
    2. Der Benutzer muss jederzeit auf jedes Signal achten, das von den Warnleuchten auf dem Terminal und/oder seinem Fahrzeug ausgeht.
    3. Im Falle einer Warnsignals, wie beispielsweise einer Anomalie oder eines Ausfalls, der auf dem Terminal angezeigt wird, wird der Benutzer alle erforderlichen Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Fahrzeugs und Dritter zu gewährleisten. Der Benutzer ist verpflichtet, EVPASS und/oder den Betreiber unverzüglich über die auf der Ladestation angegebenen Kontaktinformationen oder unter der in Artikel 17 genannten Nummer zu kontaktieren.
       
  9.  Preis, Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
    1.  Allgemeines
      1. Benutzer, die die EVPASS-Dienste beanspruchen können, haben ein EVPASS-Abonnement abgeschlossen, dessen Kosten auf der Webseite www.evpass.ch ersichtlich sind.
      2. EVPASS sorgt für eine detaillierte Darstellung und Kommunikation der Preise der Ladedienste auf den eigenen und direkt betriebenen Terminals. Darüber hinaus sind die Preise der Ladedienste jederzeit auf der Webseite www.evpass.ch verfügbar, wo die Preise der verschiedenen Ladedienste gemäss der vom Benutzer gewählten Option angegeben sind.
      3. Da EVPASS nicht alle Terminals besitzt und/oder betreibt, die über EVPASS-Dienste zugänglich sind, können andere Betreiber unterschiedliche Tarife anwenden.
      4. Der Preis für das Laden beinhaltet keine Nebenkosten, wie z.B. für das Parken. Alle mit dem Lade-Preis verbundenen Kosten werden dem Benutzer von EVPASS auf den von EVPASS betriebenen Ladedienst-Stationen mitgeteilt. Im Falle eines Terminals, das sich im Eigentum eines Dritten befindet und/oder von ihm betrieben wird, liegt es in der Verantwortung des Benutzers, Informationen von diesem Dritten gemäss den ihm auf der Ladestation zur Verfügung gestellten Mitteln einzuholen. EVPASS kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Dritte ihre Preise nicht kommunizieren.
      5. EVPASS hat die Eaton Industries II GmbH, Im Langhag 14, 8307 Effretikon, mit der Rechnungsstellung für die vom Benutzer im Rahmen eines Ladevorgangs angeforderten Dienstleistungen/Waren beauftragt. Rechnungen an den Benutzer werden im Namen und auf Rechnung der Eaton Industries II GmbH ausgestellt. Während eines vom Benutzer ausgelösten Ladevorgangs erfolgt die Bezahlung der angeforderten Dienstleistungen/Waren gemäss der vom Benutzer gewählten Zahlungsmethode. Die Zahlung kann insbesondere durch direkte Belastung der vom Benutzer an auf dem EVPASS-Konto angegebene Kreditkarte erfolgen. Der Benutzer kann auch "kontaktlos" bezahlen, wenn das Terminal kompatibel ist. Der Benutzer kann auch über die Webseite www.evpass.ch oder über die App Kredit auf sein EVPASS-Konto gutschreiben lassen. EVPASS weist den Benutzer darauf hin, dass ein dem Konto des Benutzers gutgeschriebener Betrag dem Benutzer nicht erstattet werden kann, wenn der Saldo am Ende des Vertragsverhältnisses nicht aufgebraucht wurde. Nach jedem Ladevorgang wird der Benutzer per E-Mail eine Rechnung von Eaton Industries II GmbH erhalten, welche an die von ihm auf dem EVPASS-Konto angegebene Adresse gesendet wird.
      6. Um Missbrauch des Terminal-Netzes, insbesondere im Sinne von Artikel 6.10, zu vermeiden, begrenzt EVPASS den Ladedienst für jeden Benutzer kostenmässig auf maximal CHF 1'000.- pro Monat; davon ausgenommen sind Kredite, die der Benutzer seinem Konto gutgeschrieben hat.
    2.  Verbrauchsbezogene Dienste
      1. Mit dem EVPASS-Abonnement hat der Benutzer die Möglichkeit, die von EVPASS und dessen Partnern angebotenen Ladedienste zu nutzen.
      2. Bei der verbrauchsbezogenen Lösung bezahlt der Benutzer die Ladedienste (sowie die damit verbundenen Kosten) für jeden beanspruchten Ladevorgang.
         
  10.  Nutzungsbeschränkung
    1. EVPASS unternimmt alle Anstrengungen, um die eine hohe Verfügbarkeit seines Terminal-Netzwerks zu gewährleisten. EVPASS ist allerdings nicht in der Lage, ununterbrochene oder störungsfreie Dienste sowie das Fehlen von Verzögerungen oder Einschränkungen der Ladekapazität zu gewährleisten.
    2. Um den Benutzern optimalen Zugang zu den Terminals zu ermöglichen, stellt EVPASS auf der Webseite www.evpass.ch ein Tool zur Verfügung, womit die Lage und Verfügbarkeit der Terminals in Echtzeit verfolgt werden kann. EVPASS besitzt jedoch nicht alle Terminals, die im Netzwerk den Benutzern zur Verfügung gestellt werden. Eine Garantie von EVPASS hinsichtlich Verfügbarkeit, Qualität, Wartung, Betrieb oder Unterstützung ist daher ausgeschlossen.
    3. EVPASS und/oder Drittpartner können jederzeit Wartungsarbeiten durchführen, die den Betrieb des Terminal-Netzes sowie der Webseiten von EVPASS und/oder Drittpartnern beeinträchtigen können.
    4. EVPASS garantiert keinen dauerhaften physischen Zugang zu den Terminals, insbesondere wenn sich die Terminals auf Parkplätzen befinden, die nachts geschlossen sind.
       
  11.  Rechte und Pflichten im Allgemeinen
    1. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen EVPASS und dem Benutzer kann der Benutzer verpflichtet werden, sich basierend auf einer Gruppenvereinbarung zwischen EVPASS und einer anderen natürlichen oder juristischen Person (z.B. Arbeitgeber, Leasinggesellschaft, Dienstleistungsunternehmen etc.) (nachfolgend "Gruppe"), bei EVPASS zu registrieren. Die Bestimmung über die Haftung der Parteien gelten auch für die Gruppe, welche für die Verpflichtungen des Benutzers aus diesen AVBs solidarisch haftet.
    2. EVPASS behält sich das Recht vor, die AVBs, einschliesslich Preise und Dienstleistungen, jederzeit zu ändern.
    3. Änderungen werden dem Benutzer von EVPASS in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht, generell über die Webseite von EVPASS und/oder über eines der vom Benutzer auf seinem Konto angegebenen Kommunikationsmittel.
      Es wird daran erinnert, dass es in der Verantwortung des Benutzers liegt, dafür zu sorgen, dass seine Kontaktdaten auf dem neuesten Stand sind und ihm jederzeit eine Mitteilung zugesandt werden kann. Ohne Widerspruch des Benutzers gelten die geänderten AVBs innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Mitteilung der Änderungen als akzeptiert.
       
  12.  Haftung von EVPASS
    1. EVPASS haftet für die eigenen Handlungen oder Unterlassungen nur bei Vorsatz und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Die Haftung von EVPASS für Hilfspersonen, verbundene Unternehmen und/oder Drittdienstleister ist uneingeschränkt ausgeschlossen.
    3. EVPASS haftet unter keinen Umständen für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die der Benutzer erleidet.
    4.  Insbesondere kann EVPASS unter keinen Umständen dem Benutzer und/oder der Gruppe gegenüber haftbar gemacht werden für:
      1. Entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Ansprüche Dritter sowie Schäden, die sich aus einem Defekt an den Terminals und Schäden am Fahrzeug und/oder seiner Batterie ergeben.
      2. Verluste oder Schäden, die am Fahrzeug, seinem Zubehör und/oder seinen Insassen während eines Ladevorgangs sowie an Gegenständen und persönlichen Effekten im Inneren des Fahrzeugs verursacht werden. EVPASS übernimmt keine Überwachungspflicht und haftet in keinem Fall für Schäden am oder das Verschwinden des Fahrzeugs, sofern dies nicht auf das eigene Verschulden zurückzuführen sind, insbesondere bei Vandalismus.
      3. Im Falle von Betrug, Missbrauch oder unsachgemässer, zweckfremder Verwendung eines Badges durch den Benutzer.
      4. Jede vorübergehende oder dauerhafte Störung oder Unterbrechung der Ladedienste, einer Ladestation oder der Webseite, die aus technischen und/oder betrieblichen Gründen unterbrochen oder nicht verfügbar gemacht werden kann.
    5. Die Haftung von EVPASS ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Erbringung der Dienstleistungen vorübergehend aufgehoben, ganz oder teilweise eingeschränkt oder sogar durch höhere Gewalt verunmöglicht wird. Als höhere Gewalt gelten Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), bewaffnete Konflikte, Streiks, unerwartete behördliche Einschränkungen, Stromausfälle, Ausbreitung eines Virus usw.
       
  13.  Haftung des Benutzers
    1. Der Benutzer übernimmt die volle Verantwortung für die Nutzung der Terminals, Badges und/oder der App.
    2. Der Benutzer verpflichtet sich, die App zu aktualisieren, sobald Updates verfügbar sind. EVPASS weist den Benutzer hiermit darauf hin, dass die App möglicherweise nicht mehr funktioniert, falls nicht regelmässig Updates vorgenommen werden.
    3. Der Benutzer haftet für die Nutzung der Terminals, auch durch Dritte, wenn sie das Konto des Benutzers mit oder ohne Zustimmung des Benutzers nutzen. Letzterer ist insbesondere verpflichtet, alle nach der Nutzung der Terminals in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Produkte und Dienstleistungen, die über das Konto des Benutzers bestellt oder bezogen werden.
    4.  Der Benutzer verpflichtet sich, die Ladedienste in Übereinstimmung mit den AVBs zu nutzen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Benutzer:
      1. die Terminals strikt in Übereinstimmung mit ihrem Zweck und ihren technischen Eigenschaften zu nutzen;
      2. beim Ladevorgang die Vorschriften und technischen Merkmale seines Fahrzeugs strikt einzuhalten, insbesondere die Anweisungen des Herstellers über die maximale Dauer und Leistung des Ladevorgangs;
      3. nur Elektrofahrzeuge oder wiederaufladbare Hybridfahrzeuge, die rechtmässig in Verkehr gebracht wurden, an das Terminal anzuschliessen;
      4. EVPASS unverzüglich über alle Ausfälle oder Schäden am Terminal unter der in Artikel 17 genannten Nummer zu informieren.
         
  14.  Datenschutz
    1. EVPASS sammelt und verwendet personenbezogene Daten für seine Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die hier abgerufen werden kann.
    2. EVPASS stellt sicher, dass die Verarbeitung der in Artikel 14.1 genannten Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, insbesondere dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) erfolgt.
    3. EVPASS ergreift Massnahmen, um den Schutz, die Integrität und die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten der Benutzer, die sie sammelt, speichert oder bearbeitet, zu gewährleisten. Ein absoluter Schutz gegen unbefugtes Eindringen oder Abhören kann jedoch nicht gewährleistet werden. EVPASS lehnt jede Verantwortung für solche Ereignisse ab.
    4. Die obligatorische oder optionale Art der Datenerhebung ist in den verschiedenen Formularen festgelegt. Die Nichteingabe von Informationen in Bezug auf Pflichtdaten wird zur Unmöglichkeit führen, ein EVPASS-Benutzer zu werden oder bleiben.
    5. EVPASS erhebt, speichert und bearbeitet nur jene Daten, die zur Erbringung der Dienstleistungen, der Bezahlung der Dienstleistungen, der Begründung und dem Erhalt der Beziehungen und des Vertragsverhältnisses mit dem Benutzer sowie zur betrieblichen und strukturellen Sicherheit erforderlich sind.
    6. Diese Daten werden im Rahmen der Durchführung des zwischen dem Benutzer und EVPASS geschlossenen Vertrags verwendet. Andere personenbezogene Daten des Benutzers, wie insbesondere solche, die sich auf das Laden des Fahrzeugs oder die Bedingungen für die Nutzung der Ladedienste durch den Benutzer beziehen, können ebenfalls erhoben (insbesondere von den Terminals) und von EVPASS anonym verwendet werden.
    7. Wird ein EVPASS-Dienst von oder in Zusammenarbeit mit Drittanbietern, insbesondere der Gruppe, erbracht, gestattet der Benutzer EVPASS die Übermittlung seiner Daten an diese Dritten, sofern sie für die Erbringung der betreffenden Dienste erforderlich sind.
      Dies gilt insbesondere für Verträge der Gruppe, die zwischen EVPASS und einem Unternehmen der Gruppe abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass EVPASS die detaillierten Daten seines Verbrauchs (z.B. Ort, Zeit, Tarif, Menge, etc.), die technischen Daten (z.B. Nummer der benutzten Ladestation, Art der Aufladung, etc.) und alle weiteren Daten, die für die Durchführung der im Rahmen der Gruppenverträge vereinbarten Leistungen erforderlich sind, an die Gruppe übermittelt.
      Die Datenbearbeitung erfolgt in geeigneter Weise und so, dass die Vertraulichkeit der Informationen des Benutzers gewahrt bleibt. Die Daten können auch ins Ausland übertragen werden. Dritte, an welche die Daten übermittelt werden, unterliegen den Datenschutzvorschriften ihres Landes, die den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen entsprechen.
       
  15.  Gültigkeit des Vertrags
    1. Diese AVBs treten am 2. Dezember 2019 in Kraft und gelten für unbestimmte Zeit.
    2. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AVBs als nichtig erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. In diesem Fall und sofern nötig wird der Wortlaut der ungültigen oder nicht mehr angemessenen Bestimmung angepasst, um den wesentlichen Inhalt dieser AVBs zu erhalten.
       
  16.  Anwendbares Recht, Auslegung und Gerichtsstand
    1. Diese AVBs unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.
    2. Diese AVBs werden den Benutzern in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt. Sofern zwischen den Sprachversionen Abweichungen bestehen, ist die französische Version der AVBs für Auslegungszwecke massgebend.
    3. Sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Nichtigkeit, möglichen Verletzungen oder Beendigung, ist der Gerichtsstand Zug, Kanton Zug, Schweiz.
       
  17.  Korrespondenz und Informationen
    1. E-Mail : info@evpass.ch
    2. Die täglich, rund um die Uhr bediente Hotline für sämtliche Problemen ist erreichbar unter +41 800 769 444
    3. Adresse : evpass AG - Hinterbergstrasse 16 - 6312 Steinhausen - Switzerland